
Als Depot A (auch Eigendepot) bezeichnet man das bei einer Bank angesiedelte Wertpapierdepot, in dem Wertpapiere enthalten sind, die eine Weiterverpfändung durch die Bank ermöglichen. ==Bestandteile== Im Depot A befinden sich alle Wertpapiere, die sich im Eigentum der Bank befinden. Das Depot A enthält somit alle Wertpapiere des Eigenhandels ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Depot_A

Eigendepot. Der Drittverwahrer darf Wertpapiere in Depot A A nur einlegen, wenn im Einzelfall eine schriftliche Eigenanzeige des Zwischenverwahrers (§ 4 II DepotG) vorliegt; gleiches gilt bei Erfüllung der Einkaufskommission (Nostrohandel). Mit der Eigenanzeige erlangt der Drittverwahrer gutgläubig Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht an d...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depot-a/depot-a.htm
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